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Updates für LkSG 2026

Präzisierung der Risiko-Kritikalität und Erweiterung der Abdeckung von Umwelt- und Menschenrechten

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Mit Beginn des Jahres 2026 führen wir eine aktualisierte Version unserer Perspektiv-Artikel für LkSG und LkSG (detailliert) sowie zwei neue Artikel für 2026 ein.

Sie lesen gerade einen der neuen Artikel für 2026: LkSG 2026 Perspektive.

Die LkSG 2026 Perspektive (detailliert) finden Sie hier.

Diese Änderungen sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung in drei Dimensionen

  • Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung,

  • die Weiterentwicklung des Prewave-Risikoportfolios,

  • und eine strukturelle Angleichung der beiden LkSG-Perspektiven, die sich zuvor im Umfang leicht unterschieden haben.

Unser Ziel mit diesem Update ist es:

  • sicherzustellen, dass die Perspektiven weiterhin: 

    • eine rechtlich robuste,

    • operativ praktikable,

    • und prüfungsbereite Sorgfaltsprüfung gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterstützen.

Gleichzeitig sollen die organisatorischen Ressourcen unserer Kunden nicht durch Redundanz überlastet werden, weshalb wir kontinuierlich nach Optimierung streben.


Detaillierte Informationen zu den Änderungen 

1. Berücksichtigung gesetzlicher Entwicklungen

Jüngste Änderungen am LkSG, insbesondere die Einführung des sogenannten Schwere-Prinzips (§ 24 LkSG), stellen klar, dass nur noch besonders schwere Verstöße mit Bußgeldern belegt werden. Dies betrifft primär das Versäumnis, Präventions- oder Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen umzusetzen.

Im Einklang mit dieser Klarstellung haben wir die Kritikalität von drei nicht menschenrechtsspezifischen Umwelt-Event-Typen innerhalb der LkSG-Perspektiven reduziert:

  • Quecksilberemissionen (Mercury Emissions)

  • POP-Belastung (POP Pollution)

  • Abfallentsorgungsprobleme (Waste Disposal Problem)

Alerts, die Lieferantenstandorte oder die gesamte Lieferantenorganisation unter diesen Event-Typen betreffen, werden nun mit der Kritikalität Mittel (Medium) eingestuft. Das bedeutet, dass sie weiterhin das Scoring und die Risikosichtbarkeit beeinflussen, aber keine unmittelbare Handlungspflicht oder ein inhärentes Risiko der Nichteinhaltung mehr implizieren.

⚠️ Zur Erinnerung: Umweltrisiken wie Chemieleckagen oder Entwaldung fallen weiterhin fest in den Anwendungsbereich des LkSG, sofern sie Lebensgrundlagen gefährden und somit Menschenrechtsrisiken im Sinne des Gesetzes darstellen.

2. Angleichung von LkSG und LkSG (detailliert)

Um Konsistenz und Transparenz zu verbessern, haben wir den Umfang der beiden Perspektiven angeglichen. Zwei Event-Typen, die zuvor nur in der LkSG-Perspektive (detailliert) enthalten waren, spiegeln sich nun in beiden Perspektiven wider:

  • Existenzsichernder Lohn (Living Wage)

  • Verschlechterung der biologischen Vielfalt (Biodiversity Degradation)

Diese Angleichung vereinfacht die Interpretation, den Vergleich und die internen Governance-Prozesse für Kunden, die beide Ansichten nutzen.

3. Erweiterung des Portfolios an Risikotypen

Als Reaktion auf detailliertere Anforderungen in der europäischen Gesetzgebung haben wir beide LkSG-Perspektiven um neun Event-Typen ergänzt, sofern diese einen Mehrwert für die LkSG-Sorgfaltsprüfung bieten. Dazu gehören:

  • Verletzung indigener Landrechte: Spiegelt das Risiko der Missachtung von Landrechten indigener Völker durch im Gebiet tätige Unternehmen wider.

  • Freiheitsbeschränkung: Spiegelt Menschenrechtsverletzungen durch Missbrauch privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit dem Unternehmen wider.

  • Menschenhandel: Spiegelt schwere Probleme moderner Sklaverei mit Beweisen für Menschenhandel wider.

  • Quecksilberemissionen: Spiegelt das Risiko der Nichteinhaltung der Minamata-Konvention wider.

  • Bodendegradation: Spiegelt das Risiko der Verschlechterung von Boden/Erde durch chemische Schadstoffe wider.

  • Grenzüberschreitende Wasserverschmutzung: Spiegelt Risiken im Zusammenhang mit Verklappung im Meer oder anderen Arten der Verschmutzung grenzüberschreitender Gewässer wider.

  • Verletzung der Gedankenfreiheit: Spiegelt eine Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz wider, bei der die Rechte auf Religions- und Gedankenfreiheit einzelner Mitarbeiter verletzt werden.

  • Probleme beim sozialen Dialog: Spiegelt Risiken wider, bei denen das Unternehmen nachteilige Maßnahmen gegen das Recht auf sozialen Dialog seiner Belegschaft ergreift.

  • Handel mit geschützten Wildtieren: Spiegelt das Risiko einer Beeinträchtigung der Biodiversität durch den Handel mit gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten wider.

4. Entfernung nicht zielführender Risikotypen

Schließlich wurden vier Event-Typen aufgrund mangelnder Genauigkeit, Relevanz oder rechtlicher Notwendigkeit entfernt:

  • Bombendrohung: Betraf primär Bombendrohungen durch Dritte oder Kunden ohne direkten Bezug zum LkSG-Zweck der betrieblichen Sorgfalt.

  • Krankheit, Infektion von Mitarbeitern und Quarantäne: Diese Event-Typen waren auf den Kontext der Coronavirus-Pandemie zugeschnitten und sind für die heutige Realität nicht mehr relevant.


Zeitplan und Dokumentation

Alle Kunden mit Zugriff auf die LkSG-Perspektiven 2025 erhalten im Januar 2026 Zugriff auf die 2026er Versionen.

Die Perspektiven 2025 und 2024 bleiben zum Vergleich verfügbar, werden jedoch ab März 2026 als „auslaufend“ (phased out) behandelt.

Dies bedeutet, dass Ressourcen für Support und Wartung auf die 2026er Perspektiven umgeleitet werden.

Die aktualisierte Dokumentation in unserem Help Center für die 2026er Indizes wird entsprechend Anfang 2026 folgen.

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