1. Produziert, verkauft oder vermietet Ihr Unternehmen Elektro- und Elektronikgeräte ("EEE") gemäß Anhang I der Richtlinie 2011/65/EU?
2. Tragen die EEEs eine CE-Kennzeichnung? 🚩
3. Verfügen Sie über eine EU-Konformitätserklärung für die Elektro- und Elektronikgeräte? 🚩
4. Sind die Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder einer anderen Kennung versehen?
5. Sind auf den Elektro- und Elektronikgeräten der Name und die Postanschrift des Herstellers angegeben?
6. Hat der Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums?
7. Tragen die Elektro- und Elektronikgeräte den Namen und die Postanschrift des Importeurs?
8. Sind Sie der Hersteller der EEEs?
9. Haben Sie die technischen Unterlagen für die EEEs erstellt? 🚩
10. Haben Sie die Konformität Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte nach einem anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren bewertet? 🚩
11. Sind Sie der Importeur der EEEs?
12. Haben Sie Zugang zu den technischen Unterlagen der EEEs?
13. Enthalten die Elektro- und Elektronikgeräte einen der in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU genannten beschränkten Stoffe?
14. Liegt die Konzentration der beschränkten Stoffe unter der angegebenen Höchstkonzentration gemäß Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU? 🚩